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Informationen für Kunden gemäß Art. 13 der Europäischen Verordnung 679/2016 und Zahlungsbedingungen – Fahrradverleih und Ausflüge

  • Datenverantwortlicher und Kontaktdaten: Le Tracce Società Cooperativa Sociale mit Sitz in Viale Dolomiti, 16 – 44022 Lido degli Estensi (FE), an die Sie sich wenden können, um die Rechte der Interessenten auszuüben. E-Mail: info@coopletracce.it
  • Zweck der Verarbeitung : personenbezogene Daten, Kontaktdaten, Bankdaten, Adresse, Personalausweis: erforderlich für vertragliche Verpflichtungen (Art. 6, Buchstaben b und c der RE 679/2016);
  • Datenempfänger: Verwaltungs- und Handelsbüros; Fachkräfte oder Dienstleistungsunternehmen für Verwaltung, Unternehmensführung, Rechtsberatung, die mit unserem Unternehmen zusammenarbeiten;
  • Voraussichtliche Kündigungsfrist: zehn Jahre
  • Verarbeitungsmethoden: Passwortgeschützte elektronische Instrumente
  • Rechte des Interessenten (gemäß Art. 13, Punkt 2 der RE 679/2016) , die durch Kontaktaufnahme mit dem Datenverantwortlichen über die in Punkt 1 aufgeführten Methoden ausgeübt werden können:

a) Zugriff auf personenbezogene Daten
b) Berichtigung oder Löschung desselben
c) Widerspruch gegen die Verarbeitung
d) Datenportabilität
e) Widerruf der Einwilligung
f) Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, für Italien beim Datenschutzgaranten

  • Zahlungsmethoden : Die Zahlung kann zum Zeitpunkt der Buchung elektronisch oder in bar erfolgen. Bei Online-Buchungen wird nur elektronische Zahlung akzeptiert.
  • Stornierungsbedingungen wegen schlechten Wetters : Im Falle einer Stornierung aufgrund schlechter Wetterbedingungen wird dem Kunden der volle Betrag zurückerstattet.
  • Stornierungsbedingungen aus anderen Gründen : Wenn der Kunde die Reservierung aus anderen Gründen als schlechtem Wetter storniert, wird der Betrag dennoch innerhalb von 24 Stunden vor Reservierungsbeginn zurückerstattet. Nach Ablauf dieser Frist wird ein gleichwertiger Gutschein ausgestellt, der ein Jahr lang eingelöst werden kann.

MIETBESTIMMUNGEN

  1. Die Anmietung und Nutzung des Fahrrads (im Folgenden auch Fahrzeug genannt) setzt die Kenntnis und vorbehaltlose Akzeptanz dieser Geschäftsordnung, der Tarife sowie der angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten des Vermieters durch den Kunden voraus.
  2. Um die Anmietung eines Fahrrads zu erhalten, muss der Kunde dem Mieter zunächst einen gültigen Ausweis vorlegen und den Vertrag formalisieren.
  3. Die Nutzung des Fahrrads ist Erwachsenen vorbehalten, es sei denn, der Minderjährige wird von einem Erwachsenen (Eltern oder Erziehungsberechtigten) begleitet, der die volle Verantwortung übernimmt.
  4. Die Nutzung eines Fahrrades setzt die körperliche Fitness und das technische Können derjenigen voraus, die damit fahren möchten. Mit der Anmietung des Fahrrades erklärt der Kunde daher, dass er über die entsprechende Leistungsfähigkeit und Sachkunde verfügt, ohne Vorbehalte zu erheben und den Mieter hierfür von etwaigen Folgen schad- und klaglos zu halten. Die Verwendung eines Helms ist Pflicht und kann gemietet oder von zu Hause mitgebracht werden.
  5. Das Fahrrad ist ausschließlich als Transportmittel zu verwenden und muss mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Sorgfalt behandelt werden, um Schäden an ihm und seinem Zubehör zu vermeiden. Die Nutzung des Fahrrades für gewerbliche Zwecke ist untersagt und eine Weitergabe zur Nutzung durch Dritte ist nicht möglich.
  6. Der Kunde ist für das Fahrrad verantwortlich, bis es an den Mieter zurückgegeben wird; Er haftet auch für Schäden, die ihm, dem Fahrrad, Dritten und Sachen während der Nutzung des Fahrzeugs entstehen. Vom Mieter kann keinerlei Entschädigung verlangt werden.
  7. Während der Miete ist der Kunde weder versichert noch ist das Fahrrad durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Mieter lehnt jede Haftung im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs oder einer Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung ab.
  8. Der Mieter hat eine geeignete Versicherung für alle Schäden abgeschlossen, die dem Kunden aus Gründen entstehen, die sich aus der vom Mieter zu vertretenden mangelnden oder fehlerhaften Wartung des zur Nutzung überlassenen Fahrzeugs ergeben.
  9. Der Mieter kann die Benutzer während der Nutzung der Fahrräder kontrollieren und deren Rückgabe verlangen, wenn er feststellt, dass das Fahrzeug unsachgemäß genutzt wird. Der Mieter kann die Vermietung an betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen sowie aus anderen Gründen nach eigenem Ermessen verweigern.
  10. Bei Verlust von Schlüsseln, Fahrradzubehör oder Schäden fordert der Mieter vom Kunden den Betrag, der für die Originalrestaurierung des Fahrzeugs erforderlich ist, auf der Grundlage der beigefügten Preisliste, die als bekannt und akzeptiert gilt, mit Ausnahme von größeren Schäden Schäden, die mit dem Kostenvoranschlag des Lieferanten dokumentiert werden können.
  11. Das Fahrrad muss unter Einhaltung der angegebenen Zeiten an der gleichen Stelle zurückgegeben werden, an der es gemietet wurde. Das Fahrrad gilt nur dann als zurückgegeben, wenn es direkt an den Mieter zurückgegeben wird; Das Abstellen des Fahrrades außerhalb der Verleihstelle während der Schließzeiten gilt nicht als Rückgabe. Wenn das Fahrrad nicht ohne vorherige Mitteilung zurückgegeben wird oder in jedem Fall keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, wird dies der Justizbehörde gemeldet und es werden die entsprechenden stündlichen Zuschläge erhoben.
  12. Der Kunde kann den Mieter auffordern, für die Abholung des Fahrrads einzugreifen; die Kosten hierfür sind in der Preisliste angegeben; Der Mieter ist in keinem Fall zum Eingreifen verpflichtet und das Unterlassen eines Eingreifens kann nicht die Ursache für einen vom Mieter zu vertretenden Verstoß sein.
  13. Der Kunde muss die Gebühr zum Zeitpunkt der Anmietung im Voraus bezahlen und ist in jedem Fall verpflichtet, alle zusätzlichen Beträge zu zahlen, die für das Halten des Fahrzeugs über die erforderliche Zeit hinaus und in jedem Fall bis zu seinem Erscheinen zum Abschluss des Mietvertrags anfallen , zusätzlich zu etwaigen Kosten für Schäden, Total- oder Teildiebstahl.
  14. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads muss der Kunde dem Mieter einen Bericht über den Vorfall an die Justizbehörde vorlegen, in dem alle Umstände des Ortes, der Zeit und der Art und Weise des Vorfalls aufgeführt sind und dem Mieter größtmögliche Zusammenarbeit geboten wird.
  15. Im Falle eines Diebstahls ist der Kunde verpflichtet, dem Mieter den Schaden auf der Grundlage der oben genannten Bestimmungen zu ersetzen.
  16. Für alles, was in diesem Vertrag nicht vorgesehen und geregelt ist, richten sich die Beziehungen zwischen den Parteien (Vertragsparteien) nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht von Ferrara zuständig.
  17. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erklärt der Kunde, darüber informiert zu sein, dass die vom Mieter im Rahmen seiner Tätigkeit bereitgestellten und/oder erfassten personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der angebotenen Dienstleistungen erforderlich sind, in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden Prinzipien von Richtigkeit, Von Rechtmäßigkeit, Von Transparenz und von Schutz Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer Rechte gemäß den Bestimmungen der Europäischen Verordnung 2016/679 (DSGVO). Der Datenverantwortliche ist Le Tracce Società Cooperativa Sociale, ein Unternehmen mit Sitz in Comacchio (Fe) – 44022, in Viale Dolomiti n. 16 unter folgenden Nummern erreichbar: Telefon +39334-3513680, E-Mail info@comacchioexperience.it , pec coopletracce@pec.it